Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

NISAYA Event Management, Inhaberin Anisa Zendeli, Trockenloostrasse 154, 8105 Regensdorf (nachfolgend «NISAYA»). Stand: Oktober 2026.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen von NISAYA rund um die Planung, Organisation, Dekoration und Durchführung von Anlässen, insbesondere Firmenanlässe, Privatanlässe, Hochzeiten und Nikkahs. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden (nachfolgend «Kunde») gelten nur, wenn NISAYA ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Offerte und Vertragsabschluss

  1. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
  2. Offerten von NISAYA sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt (E-Mail genügt) oder die Anzahlung leistet. Mit der Bestätigung anerkennt der Kunde diese AGB.
  4. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bestätigten Offerte. Zusätzliche Wünsche werden separat offeriert und verrechnet.

3. Leistungen von NISAYA

NISAYA erbringt ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen. Geschuldet ist eine fachgerechte Planung und Koordination, nicht ein bestimmter subjektiver Erfolg (z.B. Wetter, Stimmung der Gäste). Gestalterische Abweichungen in Farbe, Material oder Blumen sind zulässig, sofern sie den Gesamteindruck nicht wesentlich verändern, etwa weil bestimmte Blumen saisonal nicht erhältlich sind.

4. Leistungen von Partnern und Dritten

  1. NISAYA arbeitet mit ausgewählten Partnern zusammen (z.B. Location, Catering, Technik, Musik, Fotografie, Transport, Hotel).
  2. Verträge mit Dritten werden entweder direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten oder durch NISAYA im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Für diese Leistungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, insbesondere deren Annullierungsbedingungen.
  3. Kauft NISAYA Leistungen Dritter in eigenem Namen ein und verrechnet sie weiter, wird dies in der Offerte ausgewiesen.
  4. NISAYA wählt Partner sorgfältig aus und koordiniert sie, haftet aber nicht für deren Leistungserfüllung (siehe Ziffer 10).

5. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ist NISAYA mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Spesen wie Anfahrt ausserhalb des Kantons Zürich, Parkgebühren oder Übernachtungen werden nur verrechnet, wenn sie in der Offerte aufgeführt oder vorgängig vereinbart wurden.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Offertbetrags fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung ist das Datum verbindlich reserviert.
  2. Weitere 50 % sind 30 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.
  3. Der Restbetrag sowie Mehrleistungen werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt und sind innert 10 Tagen zahlbar.
  4. Kosten von Partnern, die eine Vorauszahlung verlangen, können zusätzlich vorab in Rechnung gestellt werden.
  5. Bei Zahlungsverzug kann NISAYA nach erfolgloser Mahnung Leistungen zurückbehalten und einen Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) verrechnen.

7. Änderungen und Gästezahl

Änderungen am Leistungsumfang teilt der Kunde so früh wie möglich mit. NISAYA setzt sie um, soweit dies möglich und zumutbar ist; Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet. Die definitive Gästezahl ist spätestens 10 Tage vor dem Anlass bekanntzugeben. Sie gilt als Grundlage für die Abrechnung, auch wenn weniger Gäste erscheinen.

8. Annullierung oder Verschiebung durch den Kunden

Eine Annullierung ist schriftlich mitzuteilen. Da NISAYA mit der Planung frühzeitig Zeit reserviert und Arbeit leistet, werden folgende Entschädigungen auf dem Honorar von NISAYA fällig:

bis 90 Tage vor dem Anlass30 % (Anzahlung)
89 bis 30 Tage vor dem Anlass50 %
29 bis 8 Tage vor dem Anlass80 %
ab 7 Tagen vor dem Anlass oder Nichterscheinen100 %

Zusätzlich trägt der Kunde alle Kosten, die bei Partnern und Dritten aufgrund der Annullierung anfallen, sowie bereits gekaufte oder individuell angefertigte Artikel (z.B. Einladungen, Gastgeschenke, Dekoration). Eine einmalige Verschiebung auf ein neues Datum innerhalb von 12 Monaten ist bis 60 Tage vor dem Anlass ohne Annullierungskosten möglich, sofern NISAYA am neuen Datum verfügbar ist; bereits entstandene Drittkosten bleiben geschuldet. Der Abschluss einer Annullierungsversicherung wird empfohlen.

9. Annullierung durch NISAYA und höhere Gewalt

Kann der Anlass wegen höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Unwetter) nicht stattfinden, werden bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten verrechnet; weitergehende Ansprüche bestehen auf beiden Seiten nicht. Ist Anisa Zendeli aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall) verhindert, sorgt NISAYA nach Möglichkeit für eine gleichwertige Vertretung. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen von NISAYA zurückerstattet.

10. Haftung

  1. NISAYA haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  2. NISAYA haftet nicht für Leistungen, Verspätungen oder Ausfälle von Partnern und Dritten, für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
  3. Für Garderobe, Wertsachen und Geschenke der Gäste übernimmt NISAYA keine Haftung.
  4. Der Kunde haftet für Schäden, die er selbst oder seine Gäste an Mietmaterial, Dekoration oder in der Location verursachen. Mietmaterial ist im übernommenen Zustand zurückzugeben.
  5. Für die Einhaltung von Hausordnungen, Ruhezeiten sowie für behördliche Bewilligungen ist der Kunde als Veranstalter verantwortlich. NISAYA unterstützt auf Wunsch bei der Einholung.

11. Reklamationen

Mängel sind wenn möglich sofort vor Ort, spätestens aber innert 5 Tagen nach dem Anlass schriftlich zu melden, damit NISAYA sie prüfen und, wo möglich, beheben kann. Später gemeldete Mängel können nicht mehr berücksichtigt werden.

12. Konzepte, Urheberrechte und Fotos

Konzepte, Entwürfe, Moodboards und Visualisierungen bleiben geistiges Eigentum von NISAYA und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder umgesetzt werden. NISAYA darf Fotos der Dekoration und des Anlasses (ohne erkennbare Gäste) für die eigene Website und Social Media verwenden, sofern der Kunde nicht widerspricht. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht.

13. Datenschutz

NISAYA bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz und der Datenschutzerklärung. Daten werden nur an Partner weitergegeben, soweit dies für die Durchführung des Anlasses nötig ist.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von NISAYA; für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.